Das Hallenbad Untertürkheim ging nach einer Bauzeit von ca. 2 Jahren 1971 in Betrieb und konnte von Schulen, Vereinen und der Öffentlichkeit genutzt werden.

Als 1994 die Schließung des Hallenbades auf der Agenda stand, nahmen das Heft des Handelns viele selbst in die Hand, unter anderem engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereinsvertreter, Eltern von Schulkindern und Lehrer.

Unterstützt wurde dies auch von damaligen Lokalgrößen wie Bezirksvorsteher Klaus Eggert, dem AGUV-Vorsitzenden Peter Schürrle, dem Schuldirektor Horst Bätzel, Stadträten, Bezirksbeiräten und weiteren Akteuren der Schwimmvereine und der Schulen aus den Neckarvororten.

Viele interne und öffentliche Besprechungen und Termine waren nötig und es wurde sogar während der Haushaltsberatung im Stuttgarter Gemeinderat eine angemeldete Demonstration vor dem Rathaus in Stuttgart gemacht.

Die Aktionen und Besprechungen waren erfolgreich.

Der damalige Oberbürgermeister Manfred Rommel und der Gemeinderat lenkten ein. Die Vorgabe war, die Nutzung des Bads zukünftig nur Schulen und Vereinen zu gestatten und für die Verwaltung sollte ein Förderverein gegründet werden.

Am 10. Mai 1995 war im Beisein von 79 Anwesenden die Gründungsversammlung des Fördervereins Hallenbad Untertürkheim e.V..

Am 27. September 1995 wurde der Nutzungsvertrag für das Hallenbad Untertürkheim zwischen den damaligen Kur- und Bäderbetrieben und dem damaligen Sportamt der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Förderverein Hallenbad Untertürkheim e.V. geschlossen.

Vereinbart wurde: die Stadt bleibt für die Instandhaltung des Gebäudes, der Technik und der Wasserqualität zuständig, der Förderverein übernimmt eigenständig die Verwaltung, wie die Belegungsplanung für Schulen und Vereine, die Zutrittsberechtigung sowie die Organisation der Reinigung und er trägt die Kosten der Reinigung.

Am 30. September 1995 wurde das Bad von der Stadt an den Förderverein übergeben.

Seither beträgt die jährliche Nutzerzahl durch Schulen und Vereine ca. 45.000. An den Werktagen sind die Zeiten von morgens 7.45 Uhr bis nachmittags 16.00 Uhr den Schulen vorbehalten und werden von acht Schulen genutzt. Daran anschließend sind bis 22.00 Uhr acht Vereine im Bad.

An den Wochenenden sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Sondernutzungen möglich.

In den Sommer- und Weihnachtsferien, sowie an gesetzlichen Feiertagen ist keine Nutzung möglich.